Land- und Forstwirtschaft

In Düns besteht ein sogenanntes nicht reguliertes Gemeindegut in Form von Wald- und Weideflächen. Die Gemeindebewaldungen im Ausmaß von ca. 220 ha werden von den Berechtigten aufgrund eines Holzstatuts aus dem Jahre 1909 genutzt. Düns ist eine jener Gemeinden, in denen ein Teil des Gemeindewaldes aufgeteilt wurde. Im Jahre 1801 wurden der Eichwald, der Rütewald, der Krüzplattawald, der Flanarainwald und der Buchwald aufgeteilt und jeder der 55 Hausnummern ein bestimmtes Ausmaß aus jedem Waldteil zugewiesen. Die Waldteile sollten also unzertrennlich von den Häusern nicht geschieden werden können (dies wurde durch ein kaiserliches Gesetz Ende des 19. Jhdt. aufgehoben).

Wegen Grenzschwierigkeiten und darauf entstehender Streitigkeiten schlossen die Gemeindeangehörigen von Düns im Jahre 1841 unter sich als gegenseitig verbindlich einen Vergleich, in dem sie die unbestrittenen Marken anerkannten und bezüglich der fehlenden oder zu berichtigenden Marken sich der von den jeweils verpflichteten Ortsmarkern getroffenen Entscheidung unter Verzicht auf jeden weiteren Rechtszug unterwarfen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine Servitutenregulierungsurkunde aus dem Jahre 1879 "betreffend die Teilung der Gemeinde Düns in der Gemeindeparzelle Dünserberg gemeinschaftlich gehörigen Wald- und Weidegründe". Es handelte sich dabei um Wald- und Weideflächen (Fronwald und Alpe-Älpele) im Ausmaß von rund 65 ha. Besondere Schwierigkeiten bereitete dabei der sogenannte westliche und der östliche Fronwald, den die Gemeinde Düns zunächst allein für sich beanspruchte, weil angeblich die Dünserberger am Erwerb der Fronwaldungen durch die Gemeinden des ehemaligen Gerichtes Rankweil und Sulz vom Aerar im Jahre 1827 und bei der darauffolgenden Aufteilung dieser Fronwaldungen nicht beteiligt gewesen seien. Die Parzelle Dünserberg konnte jedoch nachweisen, dass sie den dritten Teil des Ablösebetreffnisses bezahlt und bei jedesmaligen Holzverkäufen stets den dritten Teil für sich in Empfang genommen hatte, worauf ihr Miteigentumsrecht anerkannt wurde. In einem komplizierten Bewertungs- und Teilungsverfahren wurden schließlich die gemeinschaftlichen Wald- und Weideflächen unter Berücksichtigung gegenseitiger Durchfahrs- und Durchtriebsrechte real geteilt und den beiden Partnern als Alleineigentum überschrieben.

Die Bewirtschaftung des heute im Eigentum der Gemeinde (öffentliches Gut) befindlichen Wald erfolgt seit der Gründung im Jahr 2001 über die Forstbetriebsgemeinschaft – Jagdberg. Die Verwaltung erfolgt weiterhin über die Haushaltsgebarung der Gemeinde Düns.

Die Landwirtschaft in Düns ist bedingt durch die topographische Gegebenheit überwiegend auf Grünlandbewirtschaftung ausgerichtet. In einem geringen Ausmaß wird Ackerbau betrieben. Die klimatisch begünstigte Lage am Südhang ermöglicht eine hervorragende Vegetation. Die ertragreichen Böden eignen sich zur Futtererzeugung für die Viehwirtschaft, den Obst-, Wein- und Gemüseanbau.

Wie auch in anderen Regionen ist die Anzahl an landwirtschaftlichen Betriebe in Düns rückläufig. So haben sich die Zahl der Viehaltenden Betrieb von 35 im Jahr 1955 auf 7 Betriebe im Jahr 2021 reduziert.  

Die aktuell in Düns bestehenden Betriebe sind auf Grund ihrer gewachsenen Betriebsstrukturen in der Lage auch weiterhin die landwirtschaftlichen Flächen in entsprechender Qualität und nachhaltig zu bewirtschaften.  

Betriebsarten:

Vollerwerb:      2 Milchviehbetriebe - Rinderhaltung
                          1 Milchviehbetrieb   - Ziegenhaltung

Nebenerwerb:  2 Milchviehbetriebe - Rinderhaltung
                            2 Mutterkuh-/Fleischviehbetriebe  - Rinderhaltung

Erschwerniszonen:

Zone 1:             37,5 %
Zone 2:             56,0 %
Zone 3-4:            6,5 %

Aufteilung der Gemeindeflächen:  3,46 km²

59 %  Wald
33 %  Landwirtschaftliche Nutzfläche
  4 %  Bau- und Verkehrsfläche  
  4 %  Gärten und Obst- u. Weingärten


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