Heizkostenzuschuss 2024/2025

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 im Gemeindeamt Düns beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig € 330,00. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich. Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe erhalten, wird der Heizkostenzuschuss von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

Netto-Einkommensgrenzen pro Haushalt:
1 Personen HH   1.410,00 Euro
2 Personen HH   1.920,00 Euro
3 Personen HH   2.360,00 Euro
4 Personen HH   2.800,00 Euro
5 Personen HH   3.240,00 Euro
6 Personen HH   3.680,00 Euro
7 Personen HH   4.120,00 Euro
jede weitere Person  440,00 Euro

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